Informationen für Studierende der Universität Osnabrück:

Welche Voraussetzungen müssen für die Teilnahme an dem Projekt erfüllt sein?

Sie sollten Jura mindestens im 4. Fachsemester studieren und Interesse an einer anwaltlichen Tätigkeit haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Jura mit dem Abschluss Bachelor oder Staatsexamen studieren.

Wie kann ich an dem Projekt teilnehmen?

Wenn Sie an dem Projekt teilnehmen möchten, so teilen Sie uns dieses entweder durch eine E-Mail über das Kontaktformular oder direkt an uns (studi-rechtsberatung@gmx.de) mit. In der Mail können Sie gerne bereits einen favorisierten Beratungstermin benennen, ansonsten wird Ihnen ein freier Termin zugewiesen.

>> Weitere Bewerbungsunterlagen sind nicht notwendig! <<

Wie geht es nach der Kontaktaufnahme weiter?

Nachdem wir uns auf einen Beratungstermin geeinigt haben, treffen Sie sich mit dem Anwalt in den Räumlichkeiten der Diakonie und führen die Beratung selbstständig unter dessen Anleitung durch. Sie brauchen dabei nicht alle Gesetzestexte mitbringen, sondern können in dem Raum über einen PC auf das Internet zugreifen.

Eine wiederholte Teilnahme an dem Projekt ist jederzeit möglich. Eine kurze Email reicht dazu aus!

Welche Rechtsgebiete können auf mich zukommen?

Basierend auf den Erfahrungen in Göttingen, werden folgende Rechtsgebiete am häufigsten angefragt:

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Mietrechtsstreitigkeiten
  • Sozialrechtliche Streitigkeiten
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Verwaltungsrechtliche Fragestellungen

Und wenn doch mal etwas schief geht? - Kann mich eine Haftung treffen?

Nein, haftungsrechtlich können Sie nicht in Anspruch genommen werden. Falschberatungen oder Fehler gehen zu Lasten der Haftpflichtversicherung des begleitenden Anwaltes. Sonstige Personen- oder Sachschäden sind ebenfalls versicherungstechnisch abgedeckt. 

Was habe ich von der Teilnahme?

Sie gewinnen dadurch fundiertere Rechtskenntnisse in den entsprechenden Rechtsgebieten und können einer ersten anwaltlichen Tätigkeit schon während des Studiums nachgehen. Gleichzeitig gewinnen Sie sog. "Soft skills" und den Kontakt zu Osnabrücker bzw. Bissendorfer Anwälten.

Was sind die Voraussetzungen zum Erlangen der Schlüsselqualifikation?

Aufgrund unserer Kooperation mit dem Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück könnt ihr durch die Teilnahme am Projekt Rechtsberatung für Bedürftige den für die Examensanmeldung notwendigen Qualifikationsschein erwerben. Voraussetzungen zum Erlangen der Schlüsselqualifikation sind:

A. Teilnahme an der Einführungsveranstaltung

B. Durchführung einer Rechtsberatung

C. Halten eines Aktenvortrags


Das sagen die Studierenden, die bisher eine Beratung durchgeführt haben, über das Projekt:

"Vor einigen Jahren habe ich von einer studentischen Rechtsberatung in den USA gehört und dachte, dass dies eine tolle Möglichkeit bietet sich auf den späteren Beruf vorzubereiten und etwas Praxiserfahrung zu sammeln. Daher habe ich mich sehr gefreut, als dieses Projekt nach Osnabrück kam. Die Beratung selbst verlief ebenfalls super! Der Anwalt war sehr freundlich und hilfsbereit, in Situationen, in denen ich mal nicht weiter wusste. Eine solche Beratung würde ich jederzeit wieder machen und kann ich nur jedem ans Herz legen."
Matthias (10. Semester)

"Ich empfand die Beratung als anspruchsvoll, möchte euch aber für die Ermöglichung der Teilnahme an eurem Projekt danken. Es hat mir viel Freude bereitet. Falls in Zukunft ein Student ausfallen sollte, wäre es mir eine Freude erneut eine Beratung durchzuführen."
Anissia (8. Semester)